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Die Drittstaatenregelung im Asylrecht
Die Arbeit befaßt sich mit den Tatsachenfeststellungen, die der Gesetzgeber bezogen auf Schutz und Schutzbereitschaft eines Drittstaates getroffen hat. Die allgemeine Beurteilung der rechtlichen und politischen Lage reicht nach Art. 16 a Abs. 2 GG und 26 a AsylVfG aus, um einen Flüchtling von der Inanspruchnahme eines Asylverfahrens auszuschließen. Dadurch ist das Spannungsfeld gleichsam vorgezeichnet. Der Autor untersucht Möglichkeiten und ...

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